Mythen rund um das Dorfgemeinschaftshaus

Immer wieder gibt es seitens der WG Freudenberger und der FWG vermeintliche Fakten, die sich bei genauerem Hinsehen als Mythos entpuppen. Wir wollen diese hier kurz näher beleuchten:

Mythos 1: Es gab keine Änderungen am Raumkonzept

So schreibt die WG Freudenberger: "Das heute in Frage gestellte Raumkonzept war Bestandteil der Ausschreibung." (Quelle: Homepage der WG Freudenberger). Wir haben die Planungskriterien der Ausschreibung (Original von 2015, zum Download unten auf dieser Seite) genommen und alles markiert, was sich geändert hat. Da wären unter anderem:

  • Im Jahr 2015 wurde ein in 3 gleiche Teile teilbarer Saal gefordert, der zusammengelegt Platz für 220 Besucher bieten sollte. Ein Teil des Saales (1/3) sollte dem Musikverein als permanenter Probenraum dienen (außer für 10 - 15 Veranstaltungen im Jahr, die den gesamten Saal benötigen).
    Heute soll der Saal immer noch 220 Besucher fassen, aber er ist nur noch in zwei Teile teilbar und es ist ein eigener zusätzlicher Probenraum vorgesehen.
  • Im Jahr 2015 wurde eine Gaststätte mit 45 Sitzplätzen gefordert, die zusätzlich 1/3 des Saales nutzen sollte (außer bei den 10 - 15 Großveranstaltungen im Jahr). 
    Heute ist keine Gaststätte mehr geplant.. 
  • Im Jahr 2015 war es explizit gewünscht, dass das Gaststättengebäude erhalten bleiben soll. Ein statisches Gutachten wurde nicht eingeholt.
    Heute wissen, wir, dass das Gaststättengebäude so marode ist, dass es abgerissen werden muss.  
  • Im Jahr 2015 plante man eine Wohnung mi 80 bis 100 m2 im Obergeschoß des Gaststättengebäudes ein. 
    Heute soll keine Wohnung mehr entstehen, dafür soll an dieser Stelle der Jugendraum entstehen. Weil dieser aber ein öffentlicher Raum ist, muss er mittels Aufzug und eigener Toilettenanlage (Herren, Damen und Behinderte) erschlossen werden. Hier wäre eine kostengünstigere Lösung möglich, wenn man sich nicht auf den Wiederaufbau des maroden Gaststättengebäudes festlegen würde. 
  • In der Ausschreibung von 2015 war eine explizite Bedingung die einhaltung einer Kostengrenze von 2,5 Mio €
    Heute liegt die Kostenschätzung vor Baubeginn bei 4,2 Mio € (68% Kostensteigerung)

Fazit: Die Rahmenbedingungen und  Planungsgrundlagen haben sich maßgeblich verändert. 

Mythos 2: Es gibt ein Nutzungskonzept

Die Antwort der WG Freudenberger und der FWG lautet, sie hätten bei den Vereinen nachgefragt, wie diese das Dorfgemeinschaftshaus nutzen wollen. 

Hier müssen wir ein wenig Aufklärung betreiben: Ein Nutzungskonzept beschränkt sich nicht auf das Erstellen einer Wunschliste der Vereine. Der Bund der Steuerzahler fordert, "dass grundsätzlich für Investitionen vorab ein langfristig tragfähiges Nutzungskonzept erstellt wird, bei dem auch die Folgekosten ausgewiesen werden." (Quelle: Bund der Stuerzahler). Viele Nutzungskonzepte stellen sich im Nachhinein häufig als zu optimistisch dar und sollten deshalb sehr sorgfältig erstellt werden. 

Was von der WG Freudenberger und der FWG gerne verschwiegen wird: im Rahmen des Föderantrages genügte der zuständigen Behörde das vorliegende Nutzungskonzept nicht. Die Gemeinde reichte daraufhin ein Nutzungskonzept nach, das unter anderem folgende Nutzungen angibt:

  • Sport (35%​ der Nutzungen) - aber es sind keine Duschen und Umkleiden vorgesehen
  • Lesesaal für die Gemeindebibliothek (20% der Nutzungen) - aber es ist keine Gemeindebibliothek im Dorfgemeinschaftshaus vorgesehen
  • Gemeinderatssitzungen (8% der Nutzungen) - aber was wird dann aus dem Rathaus?
  • Krabbelgruppe (9% der Nutzungen)
  • Private Feiern (5% der Nutzungen) - angenommen ist alle zwei Wochen eine private Veranstaltung, die den großen Saal für 220 Gäste nutzt
  • und 2 mal im Jahr Konzerte Schwabenheimer Vereine

Jeder einzelne Termin wurde dabei mit einem ganzen Nutzungstag gleichgesetzt! Ungeklärt ist auch die Frage, wer ständig für die unterschiedlichen Nutzungen umbauen soll. 
Details des Nutzungskonzeptes finden Sie in unserer Präsentation von der Informationsveranstaltung, die Sie hier herunterladen können. 

Vor allem wird deutlich, dass die Nutzungszahlen zu großem Teil von Verlegungen existierender Veranstaltung aus Räumen ohne Kapazitätsengpass getrieben (Rathaus, Bacchuskeller, etc.) werden. Diese Räume stünden dann leer! Statt eines Nutzungsbedarfs wird Nutzung verlagert. 

Eine detaillierte Rechnung zu den Personal-, Betriebs- und Folgekosten, wenn diese Nutzung tatsächlich stattfindet, fehlt gänzlich. 

Das ist kein Nutzungskonzept, das ist eine grobe und sehr optimistische Annahme.

Mythos 3: Man kann nicht günstiger bauen

Die WG Freudenberger und die FWG machen Druck: wenn man jetzt nicht baue, würde es nie wieder Zuschüsse vom Land geben. Wenn man jetzt nicht schnell mit dem Bau beginne, würden die Kostensteigerungen jede Einsparmöglichkeit zu nichte machen. Es soll der Eindruck entstehen, dass man gar keine andere Wahl habe als sofort loszubauen. 

Der Publizist Jürgen Lauber beschrieb diese Taktik sehr treffend: "Man versucht möglichst, das Nichtaufgehen nach hinten zu legen, soweit, bis es zu spät ist, dass irgendjemand auf die Idee kommen könnte, das Bauprojekt noch in Frage zu stellen, zu stoppen etc." (hier als kurzer Ausschnitt der ZDF-Sendung)

Die aktuelle Planung ist nicht ausgereift, und selbst der Architekt erwartet Kostensteigerungen. Diese sind alleine von der Gemeinde zu tragen! Wie in dem oben verlinkten Film, wird es dann heißen: "Oh Gott, Baukostenexplosion!" Dabei kommt dann nur die Wahrheit über ein nicht gut geplantes Projekt ans Licht. 

Und betrachten wir die Sache doch einmal im einzelnen:

  • Ist es wirklich so, dass ein späterer Baubeginn das Einsparpotential komplett auffrisst? Bernd Gebhard, Vorsitzender der WiPRO und Architekt, hat das einmal durchgerechnet. Mit den offiziellen Preissteigerungsannahmen im Baugewerbe zwischen 5 und 8% und einer angenommenen Einsparung von 1 Mio € gegenüber der aktuellen Planung ergibt sich auch bei 3 Jahren Verzögerung noch eine Einsparung von über 700 000 € (Details auf der Homepage der WiPRO).
  • Woher kommt das Wissen, dass es in Zukunft keine Landesförderung mehr geben wird? Wir erwarten, dass das Land eine sparwillige Gemeinde nicht mit Zuschussentzug bestrafen wird. 
  • Die Haushaltsprüfung der Gemeindeaufsicht kam zu dem Ergebnis, dass der Umbau des Greiffenklauer Hofes ggf. finanzielle Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährdet. Diese Mahnung wird gerne vergessen. 
  • Man müsse noch einmal ganz von vorne anfangen, da man alles wiederholen müsse. Dabei wurden doch wertvolle Erkenntnisse gewonnen: Die Ergebnisse der Dorfmoderation, statische Gutachten zum Bestand, Vermessungen, Erfahrungen mit den Fördertöpfen - auf all das kann man aufbauen. 
  • Und noch ein ganz entscheidender Punkt: Eine kleinere und bedarfsgerechtere Neuplanung hätte wesentlich günstigere Unterhaltskosten.

Natürlich ist eine Neuplanung nicht umsonst. Aber manchmal gilt: Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende.

Mythos 4: Alle Ratsfraktionen haben das Projekt von Anfang an mitgetragen

Richtig ist: Die CDU-Fraktion hat frühzeitig auf die mangelhafte Planung hingewiesen.

Parallel zu einem umfassenden Katalog an ungeklärten Fragen haben wir 2015 im Gemeinderat eine Machbarkeitsstudie beantragt, um teure Fehlentscheidungen zu vermeiden (zum Download). Im einzelnen hat die CDU-Fraktion folgendes vorgeschlagen:

  • Anfrage bei Kreisverwaltung, Gemeindetag u. ä. nach vergleichbaren Häusern in Rheinland-Pfalz, evtl. auch in Hessen. Besichtigung alternativer Häuser, z. B. Gemeindehaus Finthen 
  • Einladung von Verantwortlichen aus Großwinternheim in den AK Greiffenklauer Hof zur Vorstellung des DGH in Großwinternheim und Klärung möglicher Zusammenarbeit oder gemeinsamer Nutzung für bestimmte Szenarien
  • Prüfung der Durchführung von Machbarkeitsstudien oder Gutachten mit Gesprächen vorort mit Vertretern der Gemeinde und der Vereine sowie Ermittlung des Bedarfs für eine Gemeinde unserer Größe und Lage

Die Mehrheit aus FWG und WG Merz (heute WG Freudenberger) hat diese Vorschläge alle abgelehnt. Es wurden während der gesamten Planungsphase keine anderen Dorfgemeinschaftshäuser besucht oder Erfahrungen anderer Gemeinden eingeholt. Bereits 2015 bestand mit dem offiziellen Antrag der CDU die Chance, auf professioneller Basis ein belastbares Nutzungskonzept nebst Prognose für die Bewirtschaftung und Folgekosten aufzustellen und auf dieser Basis realistisch zu planen. Diese Chance hat die Mehrheit im Gemeinderat leichtfertig vertan. 

Im Juni 2017 hat die CDU den Planungsauftrag an die Architekten abgelehnt und zur Präsentation der Umbaupläne im Rahmen einer Einwohnerversammlung im August 2017 hat die CDU die Bürger auf die mangelhafte Planung hingewiesen und ihre Ablehnung deutlich gemacht. 

Bei der Entscheidung über den Architektenwettbewerb wurde zugunsten des besten Büros abgestimmt. Dies war aber noch keine Entscheidung über die finale Planung. Im Anschluss gelangten viele Informationen nur zögerlich oder gar nicht an den Gemeinderat oder an die Öffentlichkeit. Es wurde immer zugesichert, dass noch Änderungen möglich seien. Man sagte, dass die finale Planung nach Eingang des Förderbescheides und vor Einreichung des Bauantrags nochmals auf den Prüfstand kommt. Eine Diskussion hierzu fand aber nach zwei Jahren Wartezeit nicht mehr statt; die Ratsmehrheit hat gegen unseren Einwand beschlossen.

Wenn wir jetzt durch einen Bürgerentscheid wieder an diesem Punkt anfangen, muss sich die Ratsmehrheit dies selbst zuschreiben.