Briefwahl für Kommunalwahl beantragen

Wer für die Kommunalwahl wahlberechtigt ist (d.h. im Wählerverzeichnis steht), erhält bis spätestens 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung.

Wer bis dahin keine Benachrichtigung bekommen hat, sollte sich spätestens bis zum 10. Mai 2019 bei der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung zur Überprüfung des Stimmrechts melden. 

Ab Ende April ist Briefwahl möglich. Wer am Wahltag verhindert ist, kann die Wahlunterlagen per Brief beantragen und sich zuschicken lassen. Alternativ einfach im Rathaus der Verbandsgemeinde in Gau-Algesheim vorbeischauen - dort kann man die Unterlagen gleich mitnehmen oder direkt dort wählen.

Das gleiche gilt für die Europawahl. 

 

Termin

06.05.2019