Neubauflächen in Schwabenheim

Wie wir bereits im Dezember in unserem Schwabenheimer Überblick informiert haben, plant die Gemeinde die Entwicklung von Neubauflächen im beschleunigten Verfahren. Der Gesetzgeber hat das beschleunigte Verfahren beschlossen, um den Gemeinden die Möglichkeit zu geben, auf den großen Siedlungsdruck insbesondere in den Ballungszentren zu reagieren.

Am 11. März 2019 hat nun der Gemeinderat den Aufstellungsbeschluss für die Neubauflächen „Am Faltenacker“ am südwestlichen Ortseingang (Nähe MSD) und „Am Klostergarten“ rund um den Friedhof gefasst (Pläne finden Sie unten zum Download).

Beim beschleunigten Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch muss sich der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickeln, es sind keine Ausgleichsflächen nachzuweisen und es wird kein Umweltbericht erstellt. Nichtsdestotrotz sind artenschutzrechtliche Belange zu prüfen.

Als CDU wollen wir hier attraktive Neubaugebiete entwickeln, die bezahlbaren Wohnraum bieten und die zum Charakter Schwabenheims passen. Die städtebaulichen Planungen sollten diesem Grundsatz folgen. Es sollten mehrere Varianten geprüft und öffentlich diskutiert werden.

Beide Gebiete sollen auch die großen rückwärtigen Gärten mit einbeziehen. So wird den Grundstückseigentümern die Möglichkeit gegeben, eventuell einen Teil abzutrennen und mit Erschließung von hinten zu bebauen oder zu verkaufen.

In dem folgenden Verfahren haben auch die Grundstückseigentümer die Möglichkeit sich zu diesen Plänen zu äußern. Als CDU-Fraktion begrüßen wir es, den Anliegern diese Möglichkeit anzubieten. Aber wenn die betroffenen Grundstückseigentümer das nicht wünschen, so sollten diese Flächen wieder heraus genommen werden. Wir werden uns hier für einen intensiven Dialog einsetzen.

Hinsichtlich der Fläche „Am Klostergarten“, die bis zur Landesstraße erweitert wurde, hat die CDU bereits zu einem früheren Zeitpunkt ihre Bedenken geäußert, dass ein Neubaugebiet an dieser Stelle unser Ortsbild von Großwinternheim kommend erheblich beeinträchtigt. Aus unserer Sicht sollte diese Fläche genutzt werden, um einen attraktiven Ortseingang zu gestalten. Dementsprechend sollte die zukünftige Bebauung deutlichen Abstand zur Landesstraße beibehalten.