Grundsteuer aufkommensneutral halten

Die Grundsteuerreform war eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, um Steuergerechtigkeit herzustellen. Zielsetzung bei der Umsetzung war, dass in Summe nicht mehr Steuer erhoben wird – unterm Strich sollte die Summe des Steueraufkommens aller Bürger in einer Gemeinde gleichbleiben. Diese „aufkommensneutrale“ Umgestaltung der Steuer wurde immer vom Land und den Kommunen angestrebt.

In Schwabenheim - und auch anderen Gemeinden – ergibt die Reform aber einen erheblichen Gewinn für die Ortsgemeinde und eine Mehrbelastung der Wohnungseigentümer und Mieter, wenn wir nicht den Hebesatz absenken. Wir sind klar gegen eine versteckte Steuererhöhung durch die Grundsteuerreform. 

Das Ministerium der Finanzen von Rheinland-Pfalz schreibt auf seiner Homepage zur Grundsteuerreform: „Im Reformprozess [der Grundsteuer] wurde […] betont, dass das Aufkommen der Grundsteuer in der einzelnen Kommune allein in Auswirkung der Reform nicht steigen soll (Aufkommensneutralität). Das bedeutet: Wenn die Summe der Immobilienwerte in einer Kommune insgesamt durch die Reform steigt, eröffnet sich der Kommune die Möglichkeit, den Hebesatz zu senken, um das gleiche Aufkommen wie vor der Reform zu erzielen. Sinkt die Summe der Immobilienwerte in einer Kommune, kann dies ein Anlass dafür sein, den Hebesatz entsprechend zu erhöhen. […] Das Ministerium der Finanzen hat auf Basis der erläuterten Veränderungen Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Grundsteuer B errechnet, von denen nach aktuellem Stand der Auswertung (September 2024) erwartet werden darf, dass sie in 2025 zu einem ungefähr gleichen Aufkommen führen wie in 2024. Die Liste dieser „aufkommensneutralen“ Hebesätze ist hier abrufbar und kann den Kommunen als eine Orientierungshilfe bei der Festlegung der jeweiligen Höhe der Grundsteuerhebesätze dienen.1

Gleichzeitig hat das Land Rheinland-Pfalz die Nivellierungssätze für die Grundsteuer noch nicht angepasst. Die Gemeinde kann zwar grundsätzlich unter den Nivellierungssatz gehen, müsste dann aber trotzdem die Kreis- und VG- Umlage auf Basis des höheren Nivellierungssatzes zahlen. Außerdem wäre sie bei Förderprogrammen benachteiligt bzw. zum Teil ausgeschlossen. Daher kann die Gemeinde - wie alle anderen Kommunen um uns herum - zum jetzigen Zeitpunkt die Hebesätze nicht senken. 

Die Gemeinde kann aber schon heute den Haushalt so planen, dass sie die Hebesätze entsprechend anpassen kann und die Bürger entlasten kann. Dies trifft insbesondere für Mieter und Eigentümer von Wohnraum zu, denn hier steigt die Grundsteuer besonders stark. 2

Nach Anpassung der Nivellierungssätze ist eine Anpassung der Grundsteuer auch möglich, ohne dass negative Konsequenzen für die Gemeinde drohen.

Die Kommunalpolitik sollte dieses Versprechen der Aufkommensneutralität umsetzen, und die Reform nicht für versteckte Steuererhöhungen nutzen. Eine entsprechende Selbstverpflichtung ist deshalb das einzige Signal, was die Gemeinde zu diesem Zeitpunkt leisten kann. 

Nachdem die CDU-Fraktion sich mit Nachdruck für ein solches Signal eingesetzt hat, einigten sich beide Fraktionen auf den folgenden Beschluss im Rahmen des Haushaltes 2025: 

"Der Ortsgemeinderat erklärt hiermit seine Absicht, eine mögliche Anpassung der Hebesätze zur Erlangung der Aufkommensneutralität zu prüfen. Ziel dieser Überprüfung ist es, die finanzielle Belastung der Schwabenheimer Bürgerinnen und Bürger zu reduzieren. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Haushaltsdurchführungsverfahrens 2025 unter Einbeziehung des Haupt- und Finanzausschusses und unter Berücksichtigung der finanziellen Gesamtsituation und der Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt.

Das ist zwar "nur" eine Absichtserklärung - aber ein einstimmiger Kompromissbeschluss ist etwas, an dem sich die Gemeinde messen lassen muss. 


1)  Quelle: https://fm.rlp.de/themen/finanzen/kommunale-finanzen/grundsteuerreform Für Schwabenheim würde sich die Grundsteuer A von 345 auf 472 ändern, die Grundsteuer B von 465 auf 395.

 2) Laut den Ausführungen der Verwaltung im Haupt- und Finanzausschuss steigt die Belastung für Wohnimmobilien in Schwabenheim um ca. 130 000 €, während sie bei Gewerbeimmobilien und unbebauten Grundstücken um ca. 70 000 € sinkt. Schwabenheim hat ca. 830 Wohngebäude.