Bürgerentscheid abgelehnt

WGF und FWG haben das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt - mit rechtlich wackeliger Begründung. 

Jetzt steht es fest, der Schwabenheimer Ortsgemeinderat hat mit den Stimmen von FWG und Wählergruppe Freudenberger (WGF) sowohl das Bürgerbegehren selbst als auch die grundsätzliche Beteiligung aller Bürger und Bürgerinnen im Rahmen eines Bürgerentscheids zum Dorfgemeinschaftshaus abgelehnt. Stattdessen wird nun nach Willen von FWG und WGF die vorliegende Planung weiterverfolgt, wenn die ADD nicht doch noch einer Umplanung bei Erhalt der Förderung zustimmt.

In der Ratssitzung am Montag zeigte sich deutlich, dass seitens FWG und WGF offensichtlich eine Bürgerbeteiligung über die Entscheidung, ob das Dorfgemeinschaftshaus gemäß der vorliegenden Planung gebaut werden soll oder nicht, generell nicht gewollt ist. Besonders enttäuschend war für die CDU-Fraktion, dass die Kritik an der Fragestellung des Bürgerbegehrens nur vorgeschoben und die aktuelle Rechtsprechung, die eine wohlwollende Prüfung vorsieht, nicht beachtet wurde. „Hier wurde ein wichtiges Element der Demokratie einfach abgetan“, betont Dr. Odilo Engel (CDU), und ergänzt: „Es gibt dazu eine eindeutige Rechtsprechung, die man nicht außer Acht lassen darf.“ Schlimmer aber sei, dass bei einem der wichtigsten Projekte in Schwabenheim auf den Bürgerentscheid verzichtet wird. Mainz habe beim Bibelturm vorgemacht, wie es geht. Dort war das Bürgerbegehren wegen versäumter Fristen eindeutig rechtlich nicht zulässig, aber die Notwendigkeit des Bürgerentscheids wurde erkannt und dieser mit einer im Stadtrat abgestimmten Fragestellung durchgeführt. Ein diesem Beispiel folgender Vorschlag von Karolina Zawada (CDU), den Bürgerentscheid in Schwabenheim mit einer veränderten Fragestellung im Konsens aller Fraktionen auf den Weg zu bringen, wurde ebenfalls nicht weiterverfolgt.

Ziel des Bürgerbegehens war, dass das Dorfgemeinschaftshaus kleiner und kostengünstiger geplant werden soll. Aus Sicht der CDU sind die aktuell auf ca. 5 Mio € gestiegenen Kosten, das unrealistische Nutzungskonzept, die vollständig veränderten Rahmenbedingungen und die unausgereifte Planung mehr als Anlass genug für eine Neuplanung. WGF und FWG folgten jedoch der Ansicht, die Initiatoren des Bürgerbegehrens hätten zusammen mit dem Bürgerbegehren eine detaillierte Alternativplanung mit Kostenschätzung und neuem Nutzungskonzept vorlegen müssen. „Dabei hat der Gesetzgeber gerade nicht verlangt, dass Initiatoren von Bürgerbegehren als ‚Ersatzplaner‘ auftreten müssen, wie auch wiederholt gerichtlich bestätigt wurde.“ erläutert Dr. Odilo Engel. „Das weitere Vorgehen müsse man  nun überlegen, schließlich kann man 350 Unterschriften nicht einfach ignorieren“.

Eine letzte Chance für einen Kompromiss gebe es noch, betont Frank Heinrich (CDU), inzwischen Ortsbürgermeister. Wie am Montag im Gemeinderat beschlossen, werde zunächst der ADD ein konkreter Vorschlag für eine kleinere und kostengünstigere Lösung vorgelegt. Eventuell bestehe die Chance, den Zuschuss auch mit dieser Umplanung zu erhalten. Er hoffe, dass jetzt alle Fraktionen den ernsthaften Willen beweisen, eine tragfähige und kostengünstigere Kompromisslösung auf den Weg zu bringen.