Fragen zum Umzug des Penny-Marktes

Der geplante Umzug des Penny-Marktes hat viele Fragen aufgeworfen. Wir haben die häufigsten Fragen hier gesammelt und beantwortet. 

Wann zieht der Penny um?

Gegenwärtig läuft das Bebauungsplanverfahren. Geplant ist, dass der Penny im Jahr 2025 baut und in dem Jahr auch umzieht.

Warum muss der Penny umziehen?

Der Penny-Markt hat das aktuelle Objekt gepachtet, und der Pachtvertrag läuft 2025 aus.

Das Objekt entspricht nicht mehr den Anforderungen an einen modernen Supermarkt, und müsste grundlegend saniert oder neu gebaut werden.

Eigentümer und Penny-Markt konnten sich nicht auf eine Verlängerung des Pachtvertrages einigen. 

Hat die Gemeinde etwas versucht, um den alten Standort zu erhalten?

Der Bürgermeister Frank Heinrich hat mehrfach sowohl mit den Eigentümern als auch mit Penny-Markt gesprochen und Möglichkeiten diskutiert, am alten Standort zu bleiben. Einen Verkauf des Grundstücks an Penny-Markt haben die Eigentümer abgelehnt. Auch andere Konstrukte (Investorengemeinschaft, etc.). Der Bürgermeister hat auch zu einem gemeinsamen Gesprächstermin geladen – dieser wurde von den Eigentümern jedoch abgesagt. Insofern liefen alle Vermittlungsbemühungen ins Leere.

Es wurden auch Alternativstandorte geprüft, diese wären jedoch kaum realisierbar gewesen.

Wie wird der Verkehr geregelt? Bedeutet das mehr Verkehr für Schwabenheim?

Die Zufahrt zum Penny-Markt erfolgt über einen Kreisverkehr, der am Ortsausgang Richtung Groß-Winternheim entsteht.

Besucher des Friedhofes dürfen auf dem Penny-Parkplatz parken.

Für Schwabenheim wird keine Änderung der Verkehrsbelastung erwartet. Während Bubenheimer, Engelstädter und Schwabenheimer aus dem Unterort einen längeren Weg durch Schwabenheim haben, entfällt dieser Weg für Kunden aus anderen Orten und dem Oberort. 

Was wäre passiert, wenn die Gemeinde den neuen Standort nicht erlaubt hätte?

Da der Pachtvertrag 2025 ausläuft, hätte dann das Risiko bestanden, dass Penny keinen Standort mehr in Schwabenheim gehabt hätte. 

Was hat die Gemeinde gefordert, um den neuen Standort möglichst ortsbildverträglich einzubinden?

Das Gebäude muss sich gut in die Landschaft einfügen. Es wird deshalb in den Hang eingegraben (Dach etwa auf Höhe des jetzigen Parkplatzes) und das Dach wird begrünt. Die Fassade wird auf allen Seiten, die nicht im Hang sind, mit Holz verkleidet. Es gibt strikte Auflagen zum Erhalt und zur Neupflanzung von Bäumen. Die Ausrichtung des Einganges ist so gewählt, dass kein Konflikt zum Friedhof entsteht.

Hierbei wurden auch Anregungen der Bürgerinitiative und aus der Einwohnerversammlung aufgenommen. Die genauen Anforderungen der Gemeinde finden Sie hier.